Boardinghotel Heidelberg
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Kosten & Steuer

Wohnen auf Zeit & Geschäftsreise steuerlich absetzen

Beruflich veranlasste Unterkunftskosten sind häufig steuerlich absetzbar — etwa über die doppelte Haushaltsführung oder als Reisekosten. Voraussetzung ist meist ein beruflicher Anlass und eine ordentliche Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.

Aktualisiert am 04.06.2026

Dieser Beitrag gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung.

Doppelte Haushaltsführung

Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitunterkunft am Arbeitsort benötigt und am Hauptwohnsitz einen eigenen Hausstand unterhält, kann häufig Unterkunftskosten geltend machen. Die Details und Höchstgrenzen regelt das Finanzamt.

Reisekosten bei Geschäftsreisen

Bei Dienstreisen können Übernachtungskosten als Reisekosten geltend gemacht bzw. vom Arbeitgeber erstattet werden. Dafür ist eine korrekte Rechnung wichtig.

Rechnung mit MwSt & Firmenbuchung

Sie erhalten bei uns eine ordentliche Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer; für Firmen sind Sammelrechnungen möglich. So lässt sich der Aufenthalt sauber verbuchen. Bitte klären Sie die konkrete Absetzbarkeit mit Ihrem Steuerberater.

FAQ

Häufige Fragen

Kann ich ein Apartment auf Geschäftsreise als Reisekosten absetzen?
Bei beruflichem Anlass sind Übernachtungskosten häufig als Reisekosten absetzbar oder erstattungsfähig. Eine Rechnung mit MwSt ist Voraussetzung.
Was ist doppelte Haushaltsführung?
Eine beruflich bedingte Zweitunterkunft am Arbeitsort bei eigenem Hausstand am Hauptwohnsitz — Kosten sind oft absetzbar. Details regelt das Finanzamt.
Bekomme ich eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt?
Ja, selbstverständlich; für Firmen auch als Sammelrechnung.

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