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Heidelberg

Übernachtungssteuer in Heidelberg: Höhe, Regeln & Ausnahmen

In Heidelberg beträgt die Übernachtungssteuer 3,50 € pro Person und Nacht (ab 16 Jahren) und wird für die ersten fünf Übernachtungen erhoben — zusätzlich zum Übernachtungspreis. Sie gilt seit dem 01.10.2025.

Aktualisiert am 04.06.2026

Die Steuer (umgangssprachlich „Bettensteuer") fällt in vielen deutschen Städten an. Hier die wichtigsten Punkte für Heidelberg im Überblick.

Wie hoch ist die Übernachtungssteuer in Heidelberg?

Der Satz beträgt 3,50 € pro Person und Nacht für Gäste ab 16 Jahren. Erhoben wird sie für maximal fünf aufeinanderfolgende Übernachtungen pro Aufenthalt — ab der sechsten Nacht entfällt sie.

Gilt die Steuer auch für Geschäftsreisen und Monteure?

Anders als in manchen Städten wird die Heidelberger Übernachtungssteuer grundsätzlich auch bei beruflich veranlassten Übernachtungen erhoben. Da sie nur für die ersten fünf Nächte anfällt, ist sie bei längeren Einsätzen (z. B. Monteur- oder Projektaufenthalten) anteilig gering.

Wer ist befreit?

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind von der Steuer befreit. Maßgeblich ist außerdem die Begrenzung auf die ersten fünf Übernachtungen.

Was heißt das für Ihren Aufenthalt bei uns?

Die Übernachtungssteuer weisen wir transparent zusätzlich zum Zimmerpreis aus. Bei Langzeitaufenthalten ab sechs Nächten zahlen Sie sie nur für die ersten fünf Nächte — ein weiterer Vorteil des Wohnens auf Zeit.

FAQ

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Bettensteuer in Heidelberg?
3,50 € pro Person und Nacht (ab 16 Jahren), für die ersten fünf Übernachtungen, seit 01.10.2025.
Gilt die Übernachtungssteuer auch für Geschäftsreisen?
Ja, in Heidelberg wird sie grundsätzlich auch bei beruflichem Anlass erhoben — jedoch nur für die ersten fünf Nächte.
Für wie viele Nächte fällt sie an?
Für maximal fünf aufeinanderfolgende Übernachtungen pro Aufenthalt. Ab der sechsten Nacht entfällt sie.
Sind Kinder befreit?
Ja, Gäste unter 16 Jahren sind von der Übernachtungssteuer befreit.

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