Aktualisiert am 04.06.2026
Dieser Beitrag gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung.
Privat gebucht: Werbungskosten & doppelte Haushaltsführung
Arbeitnehmer können Unterkunftskosten am auswärtigen Einsatzort oft als Werbungskosten geltend machen. Bei einem zweiten Haushalt am Arbeitsort kommt die doppelte Haushaltsführung in Betracht.
Über die Firma gebucht
Bucht der Arbeitgeber, sind die Kosten in der Regel Betriebsausgaben. Mit einer Sammelrechnung (mit ausgewiesener MwSt) lässt sich die Unterbringung mehrerer Monteure sauber verbuchen.
Was Sie dafür brauchen
- Ordentliche Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
- Nachweis des beruflichen Anlasses (Einsatzort, Dauer)
- ggf. Beleg über den eigenen Hausstand am Hauptwohnsitz
